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   BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95   

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https://dejure.org/1995,15047
BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95 (https://dejure.org/1995,15047)
BSG, Entscheidung vom 12.12.1995 - 9 RV 16/95 (https://dejure.org/1995,15047)
BSG, Entscheidung vom 12. Dezember 1995 - 9 RV 16/95 (https://dejure.org/1995,15047)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Erhöhung des Grades der Minderung der Erwerbstätigkeit - Höherbewertung wegen besonderer beruflicher Betroffenheit - Feststellung schädigungsbedingten Ausscheidens - Fehlen einer gesetzlichen Beweiserleichterung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BSG, 10.05.1994 - 9 RV 14/93

    Berufsschadensausgleich - schädigungsbedingter Einkommensverlust

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Nach den vom Bundessozialgericht (BSG) aufgestellten Grundsätzen zum Berufsschadensausgleich (BSchA) nach § 30 Abs. 3 BVG sei das vorzeitige Ausscheiden aus dem Erwerbsleben dann als durch die Schädigungsfolgen verursacht anzusehen, wenn der Kriegsbeschädigte nur aufgrund seiner Schädigungsfolgen die Möglichkeit des vorgezogenen Altersruhegeldes habe in Anspruch nehmen können (BSGE 74, 195 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

    Nach dieser Rechtsprechung sind Schädigungsfolgen im allgemeinen schon dann als wesentliche Ursache für vorzeitiges Ausscheiden aus dem Erwerbsleben und einen dadurch eingetretenen Einkommensverlust anzusehen, wenn sich der Beschädigte auf eine wesentlich durch Schädigungsfolgen bedingte Schwerbehinderung berufen muß, um gleichzeitig mit dem Ausscheiden eine Altersversorgung zu erlangen (vgl zuletzt BSGE 74, 195 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

    Dort konnte der Senat an die im Rentenversicherungs- und im Beamtenrecht vorgezeichnete Beweiserleichterung anknüpfen und sich mit § 8 Abs. 1 Satz 3 Berufsschadensausgleichsverordnung (BSchAV) auf eine Beweisvorschrift aus dem Recht des BSchA stützen (vgl BSGE 74, 195, 198 [BSG 10.05.1994 - 9 RV 14/93] = SozR 3-3100 § 30 Nr. 10).

  • BSG, 29.09.1993 - 9 RV 12/93

    Versorgung - Hilfsmittel - Änderung - Motorfahrzeug - Automatikgetriebe -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Anders als bei einem Beschädigten mittleren Lebensalters fehlen ab jetzt regelmäßig äußere Anhaltspunkte dafür, daß der schädigungsbedingte Motivanteil für das Ausscheiden aus dem Erwerbsleben wesentlich ist, weil sich Beschädigte und Nichtbeschädigte aus einer großen Zahl ineinander verschachtelter Motive bei diesem Schritt ununterscheidbar gleichförmig verhalten (vgl zur Frage, wann der Zwang zur Anschaffung eines automatischen Kfz-Getriebes noch als schädigungsbedingt angesehen werden kann BSGE 73, 142, 144 [BSG 29.09.1993 - 9 RV 12/93] = SozR 3-3100 § 11 Nr. 1).
  • BSG, 16.12.1993 - 7 BAr 126/93

    Nichtzulassungsbeschwerde - Berufung - Unzulässigkeit

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Sollten sie für das Revisionsgericht gleichwohl verwertbar (BVerwG DVBl 1963, 523) oder sogar verbindlich sein (BSGE 73, 195, 196 [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3 unter Aufgabe von BSGE 9, 80, 85 = SozR § 55 SGG Nr. 17; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16), so doch nur, wenn der Kläger, der mangels Beschwer Revision nicht einlegen konnte, im Revisionsverfahren Gelegenheit gehabt hätte, Rügen gegen die ihm ungünstigen tatsächlichen Feststellungen zu erheben, die sich in der Vorinstanz für ihn nicht ungünstig ausgewirkt haben (BVerwGE 68, 296 [BVerwG 15.12.1983 - 5 C 26/83] mwN).
  • BSG, 10.11.1993 - 11 RAr 47/93

    Altersübergangsgeld - Leistungssätze - Revision

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Sollten sie für das Revisionsgericht gleichwohl verwertbar (BVerwG DVBl 1963, 523) oder sogar verbindlich sein (BSGE 73, 195, 196 [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3 unter Aufgabe von BSGE 9, 80, 85 = SozR § 55 SGG Nr. 17; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16), so doch nur, wenn der Kläger, der mangels Beschwer Revision nicht einlegen konnte, im Revisionsverfahren Gelegenheit gehabt hätte, Rügen gegen die ihm ungünstigen tatsächlichen Feststellungen zu erheben, die sich in der Vorinstanz für ihn nicht ungünstig ausgewirkt haben (BVerwGE 68, 296 [BVerwG 15.12.1983 - 5 C 26/83] mwN).
  • BSG, 15.07.1992 - 9a RV 8/92

    Witwenbeihilfe - Rechtsvermutung - Berufsschadensausgleich für fünf Jahre -

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Schwerbeschädigten wird nicht zugemutet, was Schwerbehinderten nach dem Rentenversicherungs- und Beamtenversorgungsrecht erspart bleibt, und was Verwaltungsbehörden und Gerichte überfordern würde: den Nachweis zu führen, daß gesundheitliche Gründe für die Berufsaufgabe maßgeblich waren, wenn mit 60 Jahren Altersruhegeld vorzeitig in Anspruch genommen worden ist (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3-3642 § 8 Nr. 5).
  • BSG, 04.07.1989 - 9 RV 16/88

    Höhe des Berufsschadensausgleichs

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Schwerbeschädigten wird nicht zugemutet, was Schwerbehinderten nach dem Rentenversicherungs- und Beamtenversorgungsrecht erspart bleibt, und was Verwaltungsbehörden und Gerichte überfordern würde: den Nachweis zu führen, daß gesundheitliche Gründe für die Berufsaufgabe maßgeblich waren, wenn mit 60 Jahren Altersruhegeld vorzeitig in Anspruch genommen worden ist (BSG SozR 3100 § 30 Nr. 78; SozR 3-3642 § 8 Nr. 5).
  • BSG, 21.01.1959 - 8 RV 181/57
    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Sollten sie für das Revisionsgericht gleichwohl verwertbar (BVerwG DVBl 1963, 523) oder sogar verbindlich sein (BSGE 73, 195, 196 [BSG 10.11.1993 - 11 RAr 47/93] = SozR 3-4100 § 249e Nr. 3 unter Aufgabe von BSGE 9, 80, 85 = SozR § 55 SGG Nr. 17; vgl auch BSG SozR 3-1500 § 160a Nr. 16), so doch nur, wenn der Kläger, der mangels Beschwer Revision nicht einlegen konnte, im Revisionsverfahren Gelegenheit gehabt hätte, Rügen gegen die ihm ungünstigen tatsächlichen Feststellungen zu erheben, die sich in der Vorinstanz für ihn nicht ungünstig ausgewirkt haben (BVerwGE 68, 296 [BVerwG 15.12.1983 - 5 C 26/83] mwN).
  • BSG, 21.09.1983 - 9a RV 36/82

    Zur Rechtslage, wenn wegen der Aufwendung außergewöhnlicher Energie besonderes

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR § 62 BVG Nr. 11; BSGE 36, 21 = SozR § 30 BVG Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).
  • BSG, 25.04.1961 - 11 RV 1340/60

    Bindende Feststellung des besonderen beruflichen Betroffenseins - Änderung der

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR § 62 BVG Nr. 11; BSGE 36, 21 = SozR § 30 BVG Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).
  • BSG, 24.05.1973 - 10 RV 294/72

    Berücksichtigung des Berufsbetroffenseins nach Berufsaufgabe

    Auszug aus BSG, 12.12.1995 - 9 RV 16/95
    Die Voraussetzungen für die Entziehung des auf die berufliche Betroffenheit entfallenden MdE-Anteils sind durch die Beendigung des Berufslebens allein nicht erfüllt (vgl BSGE 14, 172 = SozR § 62 BVG Nr. 11; BSGE 36, 21 = SozR § 30 BVG Nr. 66; BSGE 55, 292 = SozR 1300 § 48 Nr. 6).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2000 - L 10 V 1/00

    Auslegung eines Antrags auf Neufeststellung der Versorgungsrente infolge

    Die zugelassene Revision führte zur Aufhebung des Urteils und Zurückverweisung der Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung (BSG vom 12.12.1995 - 9 RV 16/95 - ).
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